Steuerbonus für Handwerksleistungen
Sie wollen Steuern sparen? Wir helfen Ihnen!
Der Steuerflyer bietet Ihnen eine Übersicht was bei einer Steuerförderung zu beachten ist. Sie können bis zu 1 200 Euro im Jahr einsparen.
Als PDF können Sie sich auch unsere Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt Bochum-Süd herunterladen.
Die Freistellungsbescheinigung berechtigt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EstG). Damit wird bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EstG befreit ist.
Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich bei uns.
Weitere Informationen | Größe |
---|---|
Steuerbonus Flyer.pdf | 58.02 KB |
Freistellungsbescheinigung-schwarz-weiss.pdf | 83.23 KB |
Freistellungsbescheinigung-farbig.pdf | 2.07 MB |